„Menschenrechte schützen – Konzernklagerechte stoppen“

Jennifer Sell Allgemein

Goliathwatch fordert mit über 150 weiteren Nichtregierungsorganisationen aus ganz Europa den Rückzug aus Investitionsschutzabkommen sowie rechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen durch Konzerne Berlin, 22. Januar 2019: Zum Auftakt des Weltwirtschaftsforums in Davos, startete die europaweite Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagerechte stoppen“. Mit einer Fotoaktion vor dem deutschen Bundestag wurde die Kampagne in Deutschland eingeläutet. Eine drei Meter hohe Waage symbolisiert, dass sich das Weltwirtschaftssystem im Ungleichgewicht befindet, und dass die Rechte von Konzernen schwerer wiegen als die Rechte für Menschen und Umwelt. Weitere Aktionen sind für die kommenden Monate geplant. Um innerhalb dieser Kampagne den öffentlichen Druck zu erhöhen, wird sie von einer Petition unterstützt. Diese finden Sie hier: https://www.gerechter-welthandel.org/menschenrechte-schuetzen-konzernklagen-stoppen/

Aufgrund dieses Ungleichgewichts fordern wir „die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückzuziehen, die Konzernklagerechte enthalten. Auch müssen rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um Konzerne für Menschenrechtsverstöße und Umweltrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Aus Deutschland wird die Kampagne von 13Einzelorganisationen sowie vom Netzwerk Gerechter Welthandel und dem CorA-Netzwerk mit ihren jeweiligen Mitgliedsorganisationen unterstützt“ ¹ .

Worum geht es hier?

Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die ausländischen Investoren im Gaststaat ihrer Investition bestimmte Rechte garantieren: hauptsächlich geht es um den Schutz der Investition vor unrechtmäßigen Eingriffen. Deutschland hat 1959 ein erstes solches Abkommen mit Pakistan geschlossen. Seither ist die Anzahl der abgeschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs), vor allem durch die Deregulierungen in den 1990er Jahren, stark angestiegen. Neben diesen Rechten existiert auch ein Mechanismus, der die Durchsetzung dessen in Streitfällen umsetzt – das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS – Investor-State Dispute Settlement). Auf dieses Verfahren richtet sich die Kritik der Kampagne, denn was dadurch entstanden ist, ist ein asymmetrisches und hierarchisches Rechtssystem, welches Menschenrechte und Umweltbelange den Interessen transnationaler Konzerne unterordnet. So zahlten Staaten und Steuerzahler seit 1991 50 Milliarden Dollar an Öl-, Kohle- und Atomkonzerne, weil die entsprechenden Konzerne ihre Rechte als eingeschränkt ansahen und das zuständige Schiedsgericht zu ihren Gunsten entschieden hat ² .

Asymmetrie – Was damit gemeint ist!

Handels- und Investitionsabkommen wie das North Atlantic Free Trade Agreement (NAFTA) zwischen den USA, Kanada und Mexico beinhalten Sonderklagerechte für Unternehmen. Immer wenn sie ihre Investitionen durch neue staatliche Regulierungen als gefährdet ansehen, können Konzerne ihre Rechte aus den jeweiligen Schutzverträgen in einem Schiedsverfahren zwischen dem Konzern und dem Staat versuchen einzuklagen. Entstanden ist ein Paralleljustizsystem. Denn nicht nationalstaatliche Gerichte entscheiden über die Streitfälle, sondern private und von Fall zu Fall ad-hoc gebildete Schiedsgerichtstribunale. Dem Investor wird so ermöglicht direkt, fernab vom nationalstaatlichen Rechtsweg, seine Interessen durchzusetzen. Konstituierend für dieses private Rechtssystem ist die einseitige Klagemöglichkeit auf Seiten der Unternehmen. Hier stehen sich nicht gleichberechtigte Partner gegenüber; das System stattet hingegen Konzerne mit zusätzlichen Rechtsmitteln aus, die eben ausschließlich ihnen zustehen.

Die Demokratie und der Investitionsschutz: Einschränkung bürgerlicher Partizipation

Mit den diversen Investitionsschutzabkommen, deren Zahl seit den 1990er Jahren rasant gestiegen ist, ist ein System entstanden, welches durch die Zuweisung von Sonderklagerechten die Machtverhältnisse zwischen demokratischen Systemen und dem internationalen Kapital massiv verschiebt. Unternehmen haben durch das Schiedsgerichtssystem Einfluss auf die sozialen und umweltrechtlichen Regulierungen von Staaten erhalten. In Folge dessen werden Regierungen ihre politischen Maßnahmen im öffentlichen Interesse immer in Abwägung mit dem abgeschlossenen Abkommen treffen um den Schutz der Investoren nicht zu tangieren, denn dies kann ansonsten die Zahlung von horrenden Schadensersatzsummen des Staats an den Investor hervorrufen. Der Druck, welcher sich durch die Mobilisierung in der Zivilgesellschaft nicht zuletzt gegen TTIP, weltweit an Fahrt aufgenommen hat, hat die EU zur Handlung gezwungen. Sie startete eine Umfrage zum Thema Investitionsschutz. Das Ergebnis: 97% der, an der Befragung teilgenommen  Organisationen, Bündnisse, Konzerne und Personen, lehnten den existierenden Investitionsschutz ab ³ . Was folgte war nicht etwa die Abschaffung dieses Systems. Die EU sah nur den Bedarf der Modifizierung. Diese soll durch einen multilateralen Schiedsgerichtshof stattfinden. Doch auch dieses zentrale Entscheidungsorgan, schafft die Sonderklagerechte der Konzerne nicht ab. Erschwerend hinzu und bezugnehmend auf die Verhandlungen um die Handels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur sowie der EU und Japan, kommt die Auslagerung der Diskussion um die Implementierung der Schiedsgerichtsbarkeit. Waren es ohne diese Auslagerung  noch die einzelnen nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten, die über eine Ratifizierung abzustimmen hatten, liegt diese Entscheidung nun zentralisiert bei der EU. Das Mitspracherecht der nationalen Parlamente  bedeutet auch eine Beschneidung bürgerlicher Partizipation und dies steht sinnbildlich für die Macht und Einflussnahme der Konzerne wie sie sinnbildlich durch die im Ungleichgewicht stehende Waage deutlich wird. Wir von Goliathwatch stehen für eine Wirtschaft, die sich in den Dienst der Menschen und der Natur stellt und nicht umgekehrt. In diesem Zusammenhang ist nicht nur die Abschaffung dieser Investitionsschutzabkommen mit ihren Sonderklagerechten unser Ziel, sondern ebenfalls eine völkerrechtliche Vereinbarung, die Konzerne per Gesetz zur Achtung der Menschenrechte und Umweltauflagen bindet. Wir haben in der Vergangenheit schon über den Prozess zum UN Binding-Treaty berichtet, welcher die historische Chance auf eine Umsetzung bietet.

Weitere Informationen sind auf folgenden Seiten abrufbar:

https://goliathwatch.de/wp-content/uploads/2018/06/Goliathwatch_Menschenrechte_als_Konzernpflicht_06-2018.pdf
https://goliathwatch.de/2018/12/06/gerechtigkeit-fuer-die-opfer-von-kik-das-rechtswirrwarr-in-globalisierten-zuliefererketten/
https://www.cora-netz.de/
http://gerechter-welthandel.org/menschenrechte-schuetzen-konzernklagen-stoppen/
https://stopisds.org/de/

Ansprechpartnerin:

Jennifer Sell: sell@goliathwatch.de

 

¹ https://www.cora-netz.de/zum-weltwirtschaftsgipfel-start-der-gemeinsamen-kampagne-menschenrechte-schuetzen-konzernklagen-stoppen/

² https://www.klimareporter.de/international/die-grosse-abzocke; https://www.tni.org/en/energy-charter-dirty-secrets

³ https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/buergerbefragung-zu-ttip-prozent-dagegen-1.2302201