Gerechtigkeit für die Opfer von KiK? Das Rechtswirrwarr in globalisierten Zuliefererketten

Jennifer Sell Allgemein, Treaty

Vor sechs Jahren, am 11. September 2012, ist in der pakistanischen Fabrik Ali Enterprises ein Feuer ausgebrochen, welchem 258 Menschen zum Opfer fielen und weitere 30 Personen schwer verletzte. Der Hauptabnehmer des Zulieferers ist der deutsche Textildiscounter KiK. Am 29. November 2018 startete der Prozess um diesen Brand vor dem Landgericht in Dortmund. Es geht hierbei um den transnationalen Kampf für Gerechtigkeit in globalen Textillieferketten, so die zwei KlägerInnen Saeeda Khatoon und Nasir Mansoor am Vortag der Verhandlung. Darüber hinaus zeigt sich hier das Ausmaß der Debatte um das breit und divers diskutierte Thema der unternehmerischen Verantwortung und dessen gesetzliche Verankerung. Der Prozess könnte ein Präzedenzfall, nicht nur für die Textilbranche, sondern ebenfalls darüber hinaus auch für andere Branchen sein.

KiK und die Anerkennung von Verantwortung in den Lieferketten: der Fall

Der deutsche Discounter KiK lässt, wie die meisten anderen Akteure der Textilbranche, in Zuliefererbetrieben in sogenannten „Billiglohnländern“ produzieren. In diesem Fall handelt es sich um den pakistanischen Textilzulieferer Ali Enterprises in Karatschi. Vor sechs Jahren ist in dieser Fabrik ein Feuer ausgebrochen, welchem 258 Menschen zum Opfer fielen. Neben dem Fabrikeinsturz des Zulieferers Rhana Plaza in Bangladesch, bei dem mehr als 1.000 Menschen getötet und über 2.400 Menschen verletzt wurden, ist dies eines der schwersten Fabrikunfälle der Textilindustrie. Normalerweise verschwindet die Empörung über die Arbeitsbedingungen im globalen Süden relativ schnell wieder, doch dieser Fall nicht, denn die Familienangehörigen der Opfer haben vier Personen ausgewählt, welche stellvertretend für alle Opfer vor einem deutschen Gericht für Gerechtigkeit streiten wollen. Sie machen den Discounter KiK, den Hauptabnehmer von Ali Enterprises, für den Brand in der Fabrik verantwortlich, da dieser aufgrund seiner Position und Einflussmöglichkeiten dazu in der Lage gewesen wäre, die Brandschutzbestimmungen und Situation zu verbessern und insofern den Brand zu verhindern.

Darüber hinaus ist neben der Klage gegen KiK auch eine Beschwerde vor der OECD anhängig. Acht Menschenrechts- und Verbraucherorganisationen haben zum sechsten Jahrestag des Brands diese Beschwerde gegen die Auditfirma RINA Services S.p.A aus Genua beim italienischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eingereicht, welche nun von der Kontaktstelle der OECD geprüft wird. Der Grund dafür ist die kurz vorher ausgestellte Auszeichnung der Textilfabrik mit dem internationalen Zertifikat SA 8000, welches hohe Sicherheitsstandards garantieren soll. Gisela Burckhardt von der Kampagne für Saubere Kleidung sagt:

„Das Versagen von RINA, gravierende Mängel bei Brandschutz und Fluchtwegen aufzudecken, zeigt einmal mehr, dass das System von Audits (Prüfungen) und Zertifizierungen den Arbeiter*innen nichts nutzt. Gravierende Auditdefizite haben wir auch im Fall des Einsturzes von Rana Plaza (Bangladesch) erlebt. Es müssen die Prüfberichte veröffentlicht werden und die Prüfdienstleister müssen zur Rechenschaft gezogen werden können“ (https://saubere-kleidung.de/2018/09/beschwerde-gegen-italienischen-pruefdienstleister-rina-der-fabrik-trotz-sicherheitsmaengeln-ein-zertifikat-ausstellte/)

Die drei Hinterbliebenen und ein Überlebender des Unglücks fordern nun Schadensersatz in Höhe von je 30.000 Euro und die Anerkennung der Mitverantwortung von KiK. Die ist angesichts der bereits gezahlten Entschädigungen von 5.15 Mio. USD ein geringer Betrag, aber würde die rechtliche Schuld des Discounters KiK feststellen. Denn den Geschädigten geht es im breiteren Kontext vor allem darum Gerechtigkeit zu erlangen und die Rechtslage für kommende Fälle zu konkretisieren.

Warum wird der Prozess in Deutschland und nicht in Pakistan verhandelt?

Zu allererst fehlt ein internationales Rechtssystem, welches den globalisierten Handelsbeziehungen und dessen Auswirkungen auf Mensch und Natur gerecht wird. Rechtliche Regulierungen und die zwingend dazugehörigen Durchsetzungsmechanismen glänzen durch Abwesenheit. Die derzeit existierenden stärksten Mechanismen sind der Verhaltenskodex der OECD (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen), die zehn Prinzipien des UN – Global Compact sowie die Grundsätze zu internationalen Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Ihnen ist gemeinsam, dass in diesem Rahmen nur Fälle untersucht werden, jedoch keine Strafen verhängt werden können. So sind die Opfer gezwungen, Umwege über die nationalen Gerichte des Orts des Geschehens zu gehen oder zu versuchen, am Standort des Unternehmens zu klagen, welches der entsprechenden Verbrechen beschuldigt wird.

Weil KiK der Hauptabnehmer der Fabrik in Karatschi ist, berufen sich die Opfer nun auf eine Mitverantwortung des Unternehmens und wollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, diese vor einem deutschen Gericht – also des Standortes des Konzerns – geltend zu machen. Das Landgericht in Dortmund erklärte 2016 seine Zuständigkeit für diesen Fall, welcher nach pakistanischem Recht verhandelt wird. Das Einfallstor für diese Möglichkeit bietet eine EU-Verordnung, die festlegt, dass im Ausland begangene Straftaten, vor den Gerichten des Wohnsitzes des Verursachers verhandelt werden können, jedoch nach dem Recht des Staates, in dem die Straftat begangen wurde. Durch die Anerkennung des Falls vor dem Landgericht Dortmund, entsteht – so die Nichtregierungsorganisation ECCHR, welche die Klage mit den Betroffenen führt:

„auch ein Signal an andere Firmen weltweit: Transnationale Unternehmen sind auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zuliefererbetrieben im Ausland verantwortlich. Immer mehr Betroffene und Organisationen sind bereit, dafür vor Gericht zu ziehen.“ (https://www.ecchr.eu/fileadmin/Q_As/Q_A_DE_KiK_Pakistan_20181115.pdf)

Die Notwendigkeit einheitlicher völkerrechtlicher Regulierungen

Viel zu lange schon hat sich der Tenor der freiwilligen Unternehmensverantwortung für die Handlungen transnationaler Konzerne gehalten. Dies wird ebenfalls, an dem im Frühjahr bundesweit plakatierte „Nationale Aktionsplan“ (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung, welcher gleichermaßen die Freiwilligkeit der Verantwortung von Konzernen betont, deutlich. Der Fall KiK sowie diverse andere Fälle, in denen Unternehmen beschuldigt werden gegen geltende Menschenrechte verstoßen zu haben, zeigt, dass Freiwilligkeit nicht ausreichend ist.

So ist es mehr als überfällig für die Opfer des globalisierten Welthandels einen völkerrechtlichen Rahmen zu schaffen, der ihnen Rechtssicherheit bietet und darüber hinaus die Macht der Konzerne einschränkt. Umwege über die nationalen Gerichte am Ort des Verbrechens, welche oft mit korrupten Strukturen zu kämpfen haben sowie der weite Weg in den globalen Norden, in welchem die entsprechenden Konzerne ansässig sind, könnten so effektiv umgangen werden. Es ist an der Zeit, dass das Völkerrecht sich den tatsächlich vorherrschenden Strukturen des Welthandels anpasst und so zu mehr Gerechtigkeit beiträgt.

Handlungsoptionen

Anschließend an die letzte Verhandlungsrunde des UN Binding-Treaty, welcher ein Entwurf für die rechtliche Verankerung von unternehmerischen Pflichten im Sinne der Menschenrechte sowie eines nachhaltigen Umgangs mit der Natur darstellt, fordert Goliathwatch die Bundesregierung weiterhin auf, aktiv für diese völkerrechtliche Verankerung von Klagewegen einzutreten und sich konstruktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Des Weiteren muss endlich ein bundesdeutsches Konzernverantwortungsgesetz verabschiedet werden. Dies könnte sich an bereits vorhandener Gesetze Frankreichs orientieren oder an den Ideen der schweizerischen Verhandlungen zu dieser Thematik.

Auch in unserer Studie „Menschenrechte als Konzernpflicht? Eine historische Chance zu verbindlichen Menschenrechten gegenüber Konzernen“ (https://goliathwatch.de/wp-content/uploads/2018/06/Goliathwatch_Menschenrechte_als_Konzernpflicht_06-2018.pdf) sowie in der Mitwirkung an der erst kürzlich erschienenen Studie des „European Network of Corporate Observatory“ (ENCO) (https://goliathwatch.de/wp-content/uploads/2018/10/ENCO-20181013-eu_corporate_impunity_nexus.pdf), wird diese Notwendigkeit deutlich. Das Rechtswirrwarr für die Betroffenen muss ein Ende haben, um Gerechtigkeit zu ermöglichen.Quellenverzeichnis:

Deutschlandfunk (2018): Von der Schuld einer Firma im globalisierten Textilgeschäft. Online abrufbar unter: https://www.deutschlandfunk.de/klage-gegen-kik-von-der-schuld-einer-firma-im.724.de.html?dram:article_id=434473

ENCO/Goliathwatch (2018):  The EU and the Corporate Impunity Nexus. Building the UN Binding Treaty on Transnational Corporations and Human Rights. Online abrufbar unter: https://goliathwatch.de/wp-content/uploads/2018/10/ENCO-20181013-eu_corporate_impunity_nexus.pdf (zuletzt abgerufen am 04.12.2018)

European Center for Constitutional and Human Rights (2018): Der Fabrikbrand bei Ali Enterprises und die Rolle des deutschen Textilunternehmens KiK. Online abrufbar unter: https://www.ecchr.eu/fileadmin/Q_As/Q_A_DE_KiK_Pakistan_20181115.pdf (zuletzt abgerufen am 29.11.2018)

Goliathwatch (2018): Menschenrechte als Konzernpflicht? Historische Chance zu verbindlichen Menschenrechten gegenüber Konzernen. Online abrufbar unter: https://goliathwatch.de/wp-content/uploads/2018/06/Goliathwatch_Menschenrechte_als_Konzernpflicht_06-2018.pdf (zuletzt abgerufen am 04.12.2018)

Kampagne für Saubere Kleidung (2018): Beschwerde gegen italienischen Prüfdienstleister RINA, der Fabrik trotz Sicherheitsmängel ein Zertifikat ausstellte. Online abrufbar unter: https://saubere-kleidung.de/2018/09/beschwerde-gegen-italienischen-pruefdienstleister-rina-der-fabrik-trotz-sicherheitsmaengeln-ein-zertifikat-ausstellte/